Toilettenkabinen Rechner Baustelle
Toilettenkabinen Rechner Baustelle – Bedarf online berechnen Der Toilettenkabinen Rechner Baustelle der AWE Umweltservice GmbH hilft Ihnen dabei, den WC-Bedarf für Ihre Baustelle schnell und sicher zu kalkulieren. Ob Wohnhaus, Straßenbau oder Großprojekt – mit nur wenigen Angaben erhalten Sie eine zuverlässige Empfehlung zur Anzahl der benötigten Toilettenkabinen.
Wie funktioniert die Berechnung? Unser Rechner basiert auf anerkannten Erfahrungswerten aus der Praxis und berücksichtigt die Personenzahl sowie die tägliche Einsatzdauer. Damit können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter jederzeit hygienisch einwandfreie Sanitäranlagen zur Verfügung haben – auch bei längeren Baustellen.
Mobile Toiletten-Bedarf Baustelle
Empfehlungen basieren auf den Vorgaben der BG BAU.
✅ Sie kennen jetzt Ihren Bedarf? Dann stellen Sie direkt Ihre Anfrage – wir liefern WC-Kabinen für Baustellen in Weilheim, Oberbayern und Umgebung – inklusive Aufstellung, Reinigung und Service.
✅ FAQ: Häufige Fragen zur Kabinenberechnung für Baustellen
❓ Wofür ist der Kabinenrechner auf Baustellen gedacht?
Er hilft dabei, die erforderliche Anzahl an Toilettenkabinen und Urinalen auf Baustellen schnell und regelkonform zu berechnen – basierend auf Mitarbeiteranzahl und Arbeitsdauer.
❓ Welche Angaben muss ich machen?
Sie geben an, wie viele Männer und Frauen auf der Baustelle arbeiten, ob Waschgelegenheiten vorhanden sind und wie lange täglich gearbeitet wird.
❓ Wie viele Toiletten schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor?
Laut ASR A4.1 gilt: 1 Toilette pro 10 Personen, bei überwiegender Männertätigkeit kann dies mit Urinalen ergänzt werden. Bei mobilen Toiletten (z. B. auf wechselnden Baustellen) gelten angepasste Mindestanforderungen.
❓ Was gilt für Handwaschbecken auf der Baustelle?
Pro 3 Urinal-Einheiten ist mindestens 1 freistehendes Handwaschbecken notwendig, wenn die Urinale keine integrierte Waschmöglichkeit bieten.
❓ Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?
Nein. Der Rechner bietet eine fundierte Orientierung auf Basis geltender Normen (DIN EN 16194, ArbStättV). Die letztgültige Beurteilung obliegt den Behörden oder der zuständigen Berufsgenossenschaft.