Eigenkontrollen & Wartung

Warum Eigenkontrollen & Wartung gesetzlich vorgeschrieben sind

Die regelmäßigen Eigenkontrollen & Wartung sind für Fett- und Ölabscheider gesetzlich vorgeschrieben und sichern Betrieb & Umwelt.

Die monatliche Eigenkontrolle und die halbjährliche Wartung durch einen Fachbetrieb sichern nicht nur die Funktionsfähigkeit der Anlage – sie verhindern auch Umweltschäden, Betriebsstörungen und teure Folgekosten.

📏 Gesetzliche Vorgaben bei Eigenkontrollen & Wartung

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Funktionen kurz.

Monatliche Sichtprüfung

Wir übernehmen die regelmäßige Eigenkontrolle & Wartung für Ihren Abscheiderbetrieb

Halbjährliche Wartung

durch einen zertifizierten Fachbetrieb (AWE)

Alle 5 Jahre

Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung

Pflicht zur Dokumentation

aller Maßnahmen im Betriebstagebuch

Eigenkontrollen & Wartung

✅ Monatliche Eigenkontrolle – Ihre Aufgaben als Betreiber

🔎 Sichtkontrolle der folgenden Punkte:

  • Öl- oder Fettschicht sichtbar?
  • Warnsystem oder Hebeanlage funktionsfähig?
  • Koaleszenzeinsatz oder Fettsensor verschmutzt?
  • Auffällige Gerüche oder Rückstau im Ablauf?

✍️ Dokumentation im Betriebstagebuch mit Datum, Prüfvermerk und Auffälligkeiten.

💡 Tipp: Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein digitales Prüfprotokoll oder eine PDF-Vorlage zur Verfügung und übernehmen die Monatliche Eigenkotrolle für Sie!

🛠️ Halbjährliche Wartung – unser Service für Sie

Alle 6 Monate führen wir als Fachbetrieb folgende Leistungen durch:

  • Kontrolle & Reinigung der Einbauteile
  • Prüfung der Zulauf- & Ablaufleitungen
  • Funktionstest von Warnsystem & Rückstausicherung
  • Messung der Ölschicht-/Fettschichtdicke
  • Protokollierung der Wartung inkl. Mängelhinweise

🧾 Sie erhalten:

  • Wartungsprotokoll nach DIN
  • Entsorgungsnachweis (bei gleichzeitiger Leerung)
  • Hinweise zur Optimierung oder Reparatur

🧼 Für wen gelten diese Pflichten?

✅ Gastronomiebetriebe
✅ Tankstellen & Kfz-Werkstätten
✅ Waschplätze für Pkw & Nutzfahrzeuge
✅ Lebensmittelverarbeitung & Produktion
✅ Öffentliche und kommunale Einrichtungen

🎯 Vorteile regelmäßiger Eigenkontrollen & Wartung mit AWE Umweltservice

✔️ Wartung durch Fachbetrieb nach WHG & AwSV
✔️ Protokolle für Umweltamt, Kommune & Versicherung
✔️ Kombinierbar mit Entleerung & Generalinspektion
✔️ Erinnerung an Prüftermine
✔️ Persönliche Ansprechpartner in Weilheim & Umgebung


📍 Abscheider-Wartung in Weilheim & Oberbayern

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – mit monatlichen Checklisten, halbjährlicher Wartung & umfassender Dokumentation.

📞 Jetzt Beratung oder Wartungsvertrag anfordern:
📧 info@aweumwelt.de
📱 0881 / 3099

Weitere Informationen zu Betreiberpflichten, Eigenkontrollen und Wartungsintervallen finden Sie bei der DWA – Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

✅FAQ: Häufige Fragen zur Eigenkontrolle und Wartung von Ölabscheidern

❓ Was versteht man unter Eigenkontrolle beim Ölabscheider?

Die Eigenkontrolle ist die regelmäßige Überprüfung des Ölabscheiders durch den Betreiber. Dabei werden unter anderem Schlammspiegel, Ölschichtdicke und technische Funktionen kontrolliert und dokumentiert.

❓ Wie oft muss eine Eigenkontrolle durchgeführt werden?

Laut DIN EN 858-2 ist mindestens monatlich eine Eigenkontrolle erforderlich. Bei höherer Belastung oder nach behördlicher Vorgabe kann ein kürzeres Intervall notwendig sein.

❓ Was muss bei der Eigenkontrolle dokumentiert werden?

Alle relevanten Messwerte wie Öl- und Schlammspiegel, Funktionsprüfung der Probenahmeeinrichtung, baulicher Zustand und eventuelle Auffälligkeiten müssen schriftlich festgehalten werden – idealerweise im Betriebstagebuch.

❓ Wer darf eine Eigenkontrolle durchführen?

Die Eigenkontrolle darf durch unterwiesenes Personal erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die verantwortliche Person mit den Anforderungen der DIN EN 858 vertraut ist.

❓ Was zählt zur Wartung eines Ölabscheiders?

Die Wartung umfasst die gründliche Reinigung, Prüfung aller Komponenten (z. B. Koaleszenzelemente, Dichtungen, Schieber), Funktionskontrolle und das Nachfüllen von Wasser nach der Entleerung.

❓ Wie oft muss ein Ölabscheider gewartet werden?

Mindestens zweimal jährlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Bei besonderen Einsatzbedingungen oder auf Anordnung kann eine häufigere Wartung erforderlich sein.

❓ Was ist eine Generalinspektion und wie oft ist sie nötig?

Alle fünf Jahre muss eine Generalinspektion durchgeführt werden, inklusive Dichtheitsprüfung und umfassender Funktionskontrolle – nur durch eine Fachfirma gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

❓ Welche Strafen drohen bei fehlender Wartung oder Dokumentation?

Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Haftung bei Umweltschäden. Die Nachweisführung über die regelmäßige Kontrolle ist daher verpflichtend.