Eigenkontrollen & Wartung

Warum Eigenkontrollen & Wartung gesetzlich vorgeschrieben sind

Die regelmäßigen Eigenkontrollen & Wartung sind für Fett- und Ölabscheider gesetzlich vorgeschrieben und sichern Betrieb & Umwelt.

Die monatliche Eigenkontrolle und die halbjährliche Wartung durch einen Fachbetrieb sichern nicht nur die Funktionsfähigkeit der Anlage – sie verhindern auch Umweltschäden, Betriebsstörungen und teure Folgekosten.

📏 Gesetzliche Vorgaben bei Eigenkontrollen & Wartung

Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Funktionen kurz.

Monatliche Sichtprüfung

Wir übernehmen die regelmäßige Eigenkontrolle & Wartung für Ihren Abscheiderbetrieb

Halbjährliche Wartung

durch einen zertifizierten Fachbetrieb (AWE)

Alle 5 Jahre

Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung

Pflicht zur Dokumentation

aller Maßnahmen im Betriebstagebuch

Eigenkontrollen & Wartung

✅ Monatliche Eigenkontrolle – Ihre Aufgaben als Betreiber

🔎 Sichtkontrolle der folgenden Punkte:

  • Öl- oder Fettschicht sichtbar?
  • Warnsystem oder Hebeanlage funktionsfähig?
  • Koaleszenzeinsatz oder Fettsensor verschmutzt?
  • Auffällige Gerüche oder Rückstau im Ablauf?

✍️ Dokumentation im Betriebstagebuch mit Datum, Prüfvermerk und Auffälligkeiten.

💡 Tipp: Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein digitales Prüfprotokoll oder eine PDF-Vorlage zur Verfügung und übernehmen die Monatliche Eigenkotrolle für Sie!

🛠️ Halbjährliche Wartung – unser Service für Sie

Alle 6 Monate führen wir als Fachbetrieb folgende Leistungen durch:

  • Kontrolle & Reinigung der Einbauteile
  • Prüfung der Zulauf- & Ablaufleitungen
  • Funktionstest von Warnsystem & Rückstausicherung
  • Messung der Ölschicht-/Fettschichtdicke
  • Protokollierung der Wartung inkl. Mängelhinweise

🧾 Sie erhalten:

  • Wartungsprotokoll nach DIN
  • Entsorgungsnachweis (bei gleichzeitiger Leerung)
  • Hinweise zur Optimierung oder Reparatur

🧼 Für wen gelten diese Pflichten?

✅ Gastronomiebetriebe
✅ Tankstellen & Kfz-Werkstätten
✅ Waschplätze für Pkw & Nutzfahrzeuge
✅ Lebensmittelverarbeitung & Produktion
✅ Öffentliche und kommunale Einrichtungen

🎯 Vorteile regelmäßiger Eigenkontrollen & Wartung mit AWE Umweltservice

✔️ Wartung durch Fachbetrieb nach WHG & AwSV
✔️ Protokolle für Umweltamt, Kommune & Versicherung
✔️ Kombinierbar mit Entleerung & Generalinspektion
✔️ Erinnerung an Prüftermine
✔️ Persönliche Ansprechpartner in Weilheim & Umgebung


📍 Abscheider-Wartung in Weilheim & Oberbayern

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – mit monatlichen Checklisten, halbjährlicher Wartung & umfassender Dokumentation.

📞 Jetzt Beratung oder Wartungsvertrag anfordern:
📧 info@aweumwelt.de
📱 0881 / 3099

Weitere Informationen zu Betreiberpflichten, Eigenkontrollen und Wartungsintervallen finden Sie bei der DWA – Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

FAQ: Häufige Fragen zur Eigenkontrolle und Wartung von Ölabscheidern

Was versteht man unter Eigenkontrolle beim Ölabscheider?

Die Eigenkontrolle ist die regelmäßige Überprüfung des Ölabscheiders durch den Betreiber. Dabei werden unter anderem Schlammspiegel, Ölschichtdicke und technische Funktionen kontrolliert und dokumentiert.

Wie oft muss eine Eigenkontrolle durchgeführt werden?

Laut DIN EN 858-2 ist mindestens monatlich eine Eigenkontrolle erforderlich. Bei höherer Belastung oder nach behördlicher Vorgabe kann ein kürzeres Intervall notwendig sein.

Was muss bei der Eigenkontrolle dokumentiert werden?

Alle relevanten Messwerte wie Öl- und Schlammspiegel, Funktionsprüfung der Probenahmeeinrichtung, baulicher Zustand und eventuelle Auffälligkeiten müssen schriftlich festgehalten werden – idealerweise im Betriebstagebuch.

Wer darf eine Eigenkontrolle durchführen?

Die Eigenkontrolle darf durch unterwiesenes Personal erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die verantwortliche Person mit den Anforderungen der DIN EN 858 vertraut ist.

Was zählt zur Wartung eines Ölabscheiders?

Die Wartung umfasst die gründliche Reinigung, Prüfung aller Komponenten (z. B. Koaleszenzelemente, Dichtungen, Schieber), Funktionskontrolle und das Nachfüllen von Wasser nach der Entleerung.

Wie oft muss ein Ölabscheider gewartet werden?

Mindestens zweimal jährlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Bei besonderen Einsatzbedingungen oder auf Anordnung kann eine häufigere Wartung erforderlich sein.

Was ist eine Generalinspektion und wie oft ist sie nötig?

Alle fünf Jahre muss eine Generalinspektion durchgeführt werden, inklusive Dichtheitsprüfung und umfassender Funktionskontrolle – nur durch eine Fachfirma gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Welche Strafen drohen bei fehlender Wartung oder Dokumentation?

Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Haftung bei Umweltschäden. Die Nachweisführung über die regelmäßige Kontrolle ist daher verpflichtend.