Eigenkontrollen & Wartung
Warum Eigenkontrollen & Wartung gesetzlich vorgeschrieben sind
Die regelmäßigen Eigenkontrollen & Wartung sind für Fett- und Ölabscheider gesetzlich vorgeschrieben und sichern Betrieb & Umwelt.
Die monatliche Eigenkontrolle und die halbjährliche Wartung durch einen Fachbetrieb sichern nicht nur die Funktionsfähigkeit der Anlage – sie verhindern auch Umweltschäden, Betriebsstörungen und teure Folgekosten.
📏 Gesetzliche Vorgaben bei Eigenkontrollen & Wartung
Dieser Abschnitt beschreibt die wichtigsten Funktionen kurz.
Monatliche Sichtprüfung
Wir übernehmen die regelmäßige Eigenkontrolle & Wartung für Ihren Abscheiderbetrieb
Halbjährliche Wartung
durch einen zertifizierten Fachbetrieb (AWE)
Alle 5 Jahre
Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung
Pflicht zur Dokumentation
aller Maßnahmen im Betriebstagebuch

✅ Monatliche Eigenkontrolle – Ihre Aufgaben als Betreiber
🔎 Sichtkontrolle der folgenden Punkte:
- Öl- oder Fettschicht sichtbar?
- Warnsystem oder Hebeanlage funktionsfähig?
- Koaleszenzeinsatz oder Fettsensor verschmutzt?
- Auffällige Gerüche oder Rückstau im Ablauf?
✍️ Dokumentation im Betriebstagebuch mit Datum, Prüfvermerk und Auffälligkeiten.
💡 Tipp: Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein digitales Prüfprotokoll oder eine PDF-Vorlage zur Verfügung und übernehmen die Monatliche Eigenkotrolle für Sie!
🛠️ Halbjährliche Wartung – unser Service für Sie
Alle 6 Monate führen wir als Fachbetrieb folgende Leistungen durch:
- Kontrolle & Reinigung der Einbauteile
- Prüfung der Zulauf- & Ablaufleitungen
- Funktionstest von Warnsystem & Rückstausicherung
- Messung der Ölschicht-/Fettschichtdicke
- Protokollierung der Wartung inkl. Mängelhinweise
🧾 Sie erhalten:
- Wartungsprotokoll nach DIN
- Entsorgungsnachweis (bei gleichzeitiger Leerung)
- Hinweise zur Optimierung oder Reparatur
🧼 Für wen gelten diese Pflichten?
✅ Gastronomiebetriebe
✅ Tankstellen & Kfz-Werkstätten
✅ Waschplätze für Pkw & Nutzfahrzeuge
✅ Lebensmittelverarbeitung & Produktion
✅ Öffentliche und kommunale Einrichtungen
🎯 Vorteile regelmäßiger Eigenkontrollen & Wartung mit AWE Umweltservice
✔️ Wartung durch Fachbetrieb nach WHG & AwSV
✔️ Protokolle für Umweltamt, Kommune & Versicherung
✔️ Kombinierbar mit Entleerung & Generalinspektion
✔️ Erinnerung an Prüftermine
✔️ Persönliche Ansprechpartner in Weilheim & Umgebung
📍 Abscheider-Wartung in Weilheim & Oberbayern
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten – mit monatlichen Checklisten, halbjährlicher Wartung & umfassender Dokumentation.
📞 Jetzt Beratung oder Wartungsvertrag anfordern:
📧 info@aweumwelt.de
📱 0881 / 3099
Weitere Informationen zu Betreiberpflichten, Eigenkontrollen und Wartungsintervallen finden Sie bei der DWA – Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
✅FAQ: Häufige Fragen zur Eigenkontrolle und Wartung von Ölabscheidern
❓ Was versteht man unter Eigenkontrolle beim Ölabscheider?
Die Eigenkontrolle ist die regelmäßige Überprüfung des Ölabscheiders durch den Betreiber. Dabei werden unter anderem Schlammspiegel, Ölschichtdicke und technische Funktionen kontrolliert und dokumentiert.
❓ Wie oft muss eine Eigenkontrolle durchgeführt werden?
Laut DIN EN 858-2 ist mindestens monatlich eine Eigenkontrolle erforderlich. Bei höherer Belastung oder nach behördlicher Vorgabe kann ein kürzeres Intervall notwendig sein.
❓ Was muss bei der Eigenkontrolle dokumentiert werden?
Alle relevanten Messwerte wie Öl- und Schlammspiegel, Funktionsprüfung der Probenahmeeinrichtung, baulicher Zustand und eventuelle Auffälligkeiten müssen schriftlich festgehalten werden – idealerweise im Betriebstagebuch.
❓ Wer darf eine Eigenkontrolle durchführen?
Die Eigenkontrolle darf durch unterwiesenes Personal erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass die verantwortliche Person mit den Anforderungen der DIN EN 858 vertraut ist.
❓ Was zählt zur Wartung eines Ölabscheiders?
Die Wartung umfasst die gründliche Reinigung, Prüfung aller Komponenten (z. B. Koaleszenzelemente, Dichtungen, Schieber), Funktionskontrolle und das Nachfüllen von Wasser nach der Entleerung.
❓ Wie oft muss ein Ölabscheider gewartet werden?
Mindestens zweimal jährlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Bei besonderen Einsatzbedingungen oder auf Anordnung kann eine häufigere Wartung erforderlich sein.
❓ Was ist eine Generalinspektion und wie oft ist sie nötig?
Alle fünf Jahre muss eine Generalinspektion durchgeführt werden, inklusive Dichtheitsprüfung und umfassender Funktionskontrolle – nur durch eine Fachfirma gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
❓ Welche Strafen drohen bei fehlender Wartung oder Dokumentation?
Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Haftung bei Umweltschäden. Die Nachweisführung über die regelmäßige Kontrolle ist daher verpflichtend.